
Ihr freundlicher Schornsteinfegermeister
in der Stadt Duisburg
Nach abwägen aller anderen Reinigungmethoden musste festgestellt werden, dass dieser Schornstein nur noch ausgebrannt werden kann.
Erst wenn sicher ist ,dass mit allen anderen Reinigungsmethoden ein Schornstein nicht wieder zu säubern ist, wird unter Beachtung aller sicherheitstechnischen Vorschriften insbesondere des Brand-und Umweltschutzes ein Schornstein ausgebrannt.
Ausbrennen darf nur der Bezirksschornsteinfegermeister.
Vor dem Ausbrennen ist die örtliche Feuerwehr sowie das örtliche Bauordnungsamt zu verständigen.
In unserem Beispiel war der Querschnitt des Schornsteins durch falsche Brennstoffwahl und falsche Bedienung der Feuerstätte um ca. 70 % verringert. Dies hat zur Folge das der Schornstein die ihm zugführten Abgase längst nicht mehr komplett abführen kann.
Die Abgase dringen über den Ofen zurück in den Aufstellraum und gefährden somit die Betreiber des Ofens. Gerade zur nächtlichen Stunde wenn dem Ofen weniger Sauerstoff zugeführt wird ist die Gefahr des CO-Erstickungstodes sehr hoch.
Ich möchte noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass ein Schornstein nur ausgebrannt werden darf wenn der Russ nicht anders entfernt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Freutel
